wie verfasse ich ein testament?

Es muss kein großes Vermögen sein, dessen Verteilung durch ein Testament geregelt wird. Falls Sie Ihr Erbe, ganz gleich in welcher Größenordnung, nicht der gesetzlichen Erbfolge entsprechend aufteilen möchten, ist ein Testament unbedingt nötig. Es legt in einem Sterbefall verbindlich die Verteilung des Erbes fest, ausgeschlossen des gesetzlichen Pflichtteils (siehe „Erbrecht“).

Auch in dem Fall, dass mit Ihrem Erbe bestimmte Wünsche oder Anweisungen verbunden sind, können Sie diese in einem Testament festlegen. Bei der Weitergabe größerer Vermögen oder von Immobilien ist ein Testament unumgänglich. Bei dem sogenannten Berliner Testament werden überlebende Ehepartner noch vor den gemeinsamen Kindern begünstigt. Erst mit dem Tod des zuletzt Verstorbenen wird der Nachlass an einen Dritten fallen.

Ein Testament darf nicht gedruckt, sondern muss handschriftlich niedergeschrieben und mit Wohnort, Datum und Ihrem vollen Namen unterschrieben sein.

Ein Testament kann man ohne die Hilfe eines Notars oder Juristen verfassen. Um Unklarheiten auszuschließen, ist juristische Beratung allerdings oft nützlich. Weitergehende und aktuelle Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Justiz:

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Erben_Vererben.html;jsessionid=E105DC3F51B7C09118C6A90C31678CE8.2_cid334