In Zeiten der Trauer fällt es den Hinterbliebenen meist schwer, sich in der Vielfalt der kurzfristig zu bewältigenden Aufgaben zurechtzufinden. Benachrichtigen Sie uns, wir werden da sein. Wir sind 24 Stunden für Sie einsatzbereit und stehen Ihnen zur Seite. Es ist gesetzlich erlaubt, dass ein Verstorbener bis zu 24 Stunden im Haus verbleibt. Um ihn zu versorgen oder eine würdige Aufbahrung auszurichten, können Sie jederzeit mit unserer Hilfe rechnen – wir kommen umgehend und lassen Sie auch wieder allein und in Ruhe Abschied nehmen, wenn Sie es möchten.
Der Hausarzt oder ein anderer Arzt muss ebenfalls benachrichtigt werden, um den Totenschein auszustellen. Legen Sie bitte auch den Personalausweis des Verstorbenen bereit. Im Krankenhaus oder im Seniorenheim veranlasst die Ausstellung des Totenscheins die dortige Verwaltung.
Wir überführen den Verstorbenen auf Ihren Wunsch in unser Haus und ermöglichen eine liebevolle, persönliche Abschiednahme. Um alle weiteren Schritte zu besprechen, beraten wir Sie mit viel Zeit entweder bei Ihnen zu Hause oder in unseren Räumen. Sämtliche notwendigen Formalitäten, Behördengänge etc. werden wir zuverlässig für Sie übernehmen. Welche Unterlagen dazu benötigt werden, finden Sie in unserem Download.