Erdbestattung

Bei einer Erdbestattung wird der Leichnam des Verstorbenen an die Erde übergeben und in einem Sarg aus Holz beigesetzt. Im Anschluss an die Trauerfeier begleitet die Trauergemeinde den Verstorbenen zu seiner letzten Ruhestätte. Ein Grabstein oder eine Grabplatte erinnert mit Geburts- und Sterbedatum an den Verstorbenen. Die Erdbestattung wird am häufigsten in katholischen Regionen durchgeführt, denn sie ist mit dem Glauben an die Auferstehung verbunden.

Grabarten

Das Wahlgrab

Das Wahlgrab für Särge ist als einzelnes oder als Familiengrab nutzbar. In unterschiedlich großen Gräbern ist Platz für mehrere Verstorbene. Die Grabstätte kann von den Hinterbliebenen individuell bepflanzt und gestaltet werden. Sowohl die Auswahl des Gedenksteins als auch die gärtnerische Pflege liegen in der Hand der Hinterbliebenen. Das Nutzungsrecht für ein Wahlgrab liegt innerhalb eines Zeitraums von 20 bis 30 Jahren, die Ruhefrist kann jedoch verlängert werden.

Das Reihengrab

Bei einem Reihengrab kann die Grabstelle nicht frei ausgesucht werden. Die Gräber werden, wie der Name schon sagt, der Reihe nach belegt. In der Regel kann nur ein Verstorbener beigesetzt werden. Die Ruhefrist kann bei einem Reihengrab auf vielen Friedhöfen nicht verlängert werden. Nach Ablauf der Frist wird das Grab eingeebnet und steht dann wieder für eine Neubelegung zur Verfügung.