erbrecht

Sich mit den Grundlagen des Erbrechts auszukennen, ist in jedem Fall nützlich. Wir geben Ihnen einen kurzen Überblick:

Das Erbrecht legt als Teil des bürgerlichen Rechts eine gesetzliche Erbfolge fest. In Deutschland setzt diese in erster Linie die Kinder als Erben ein. Die Hälfte des Vermögens erhält der überlebende Ehepartner, wenn die Ehe in Form einer Zugewinngemeinschaft geführt wurde. Dies ist immer dann der Fall, wenn kein Ehevertrag abgeschlossen wurde.

Erben erster Ordnung sind:
Ehepartner, Kinder, Enkel, Urenkel

Erben zweiter Ordnung sind:
Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten

Erben dritter Ordnung sind:
Großeltern, Onkel/Tanten, Cousins/Cousinen

Ein Testament hat auf den sogenannten Pflichtteil des Erbes keinen Einfluss. Diesen erhalten Kinder und Ehepartner immer. Er beträgt die Hälfte ihrer gesetzlichen Ansprüche. Derjenige Erbe, der durch das Testament bestimmt wird, muss den Pflichtteil bar auszahlen.

Eine 2010 in Kraft getretene Erbrechtsreform setzt durch, dass Familienangehörige, die den Verstorbenen gepflegt haben, einen höheren Anteil am Erbe erhalten.

Über die aktuelle gesetzliche Lage des Erbrechts erkundigen Sie sich am besten bei einem Notar oder Juristen oder auf der Seite des Bundesministeriums für Justiz:

https://www.bmjv.de/DE/Themen/FamilieUndPartnerschaft/Erbrecht/Erbrecht_node.html;jsessionid=EA89F785510054C1CA733BEF7B068C38.2_cid334