patientenverfügung bmj

Wie lange das Leben uns körperliche und geistige Gesundheit schenken wird, kann niemand voraussehen. Mit einer Patientenverfügung sorgen Sie für den unvorhersehbaren Fall vor.

Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Erklärung, die bei einem Unfall oder einer schweren Krankheit in Kraft tritt. Sie legen darin vorsorglich fest, wie Sie in diesem Fall medizinisch versorgt werden wollen. Ob, wie lange und welche Versorgung Sie wünschen bzw. wann Sie lebensverlängernde Maßnahmen ausschließen möchten, erklären Sie in einer Patientenverfügung. Ohne eine Patientenverfügung werden Sie automatisch in lebenserhaltende medizinische Maßnahmen einbezogen.

Eine Patientenverfügung muss schriftlich verfasst werden. Ein formloses Schreiben genügt. Das Schreiben muss Ihre Unterschrift und ein Datum tragen. Es ist günstig, das Schreiben regelmäßig neu zu unterschreiben und entsprechend zu datieren. Beauftragen Sie am besten eine Person Ihres Vertrauens, die im entscheidenden Moment dafür sorgt, dass Ihre Wünsche auch in Kraft treten.

Eine Patientenverfügung hat viele Vor- und Nachteile. Die Hintergründe und Einzelheiten können wir gerne persönlich miteinander besprechen. Wenn Sie sich näher informieren möchten, empfehlen wir Ihnen die Seiten des Bundesministeriums für Justiz:

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Patientenverfuegung.html;jsessionid=603B39B9C07634A707A4A98C079019B9.1_cid334